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ALMARA Affiliate-AGB

Version 2.0 · Stand: 2026-06-01 · Entwurf – zur anwaltlichen Prüfung

Hinweis: Dieser Text ist ein Entwurf zur anwaltlichen Prüfung. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Offene Rechtsfragen sind im Text mit [PRÜFVERMERK] gekennzeichnet. Vor Inkrafttreten sind alle Prüfvermerke aufzulösen.

Das ALMARA Partner Network ist ein dreistufiges Affiliate-Programm für Premium-Wassersport- und Outdoor-Erlebnisse. ALMARA bleibt in allen Stufen Merchant of Record. Affiliate-Partner vermitteln Buchungen, erbringen aber keine Erlebnisleistungen, nehmen keine Zahlungen von Endkunden entgegen und schließen keine Buchungsverträge im Namen von ALMARA ab. Die drei Stufen Coast, Reef und Deep Blue bilden rechtlich unterschiedliche Vertragsniveaus ab, die durch diese AGB und – bei Reef und Deep Blue – durch ergänzende Vereinbarungen geregelt sind.

§ 1 – Programmstruktur und Stufen

Das ALMARA Partner Network umfasst drei Partnerstufen: (1) Coast Partner, (2) Reef Partner, (3) Deep Blue Partner. Die jeweiligen Leistungen, Vergütungen und Anforderungen jeder Stufe sind in Appendix A (Stufenmatrix & Vergütungsplan) geregelt, der Bestandteil dieser AGB ist.

ALMARA ist berechtigt, Stufendefinitionen, Upgrade-Kriterien und Vergütungsparameter mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen anzupassen. Änderungen, die Reef- oder Deep-Blue-spezifische Rechte betreffen, bedürfen einer ergänzenden schriftlichen Vereinbarung.

Das Affiliate-Programm ist klar von folgenden anderen ALMARA-Partnertypen zu unterscheiden und abzugrenzen: (a) Spot-Partner/Operatoren: Anbieter von Experiences (getrennte Leistungsvereinbarung, kein Affiliate-Verhältnis); (b) Lizenzpartner: Nutzung von ALMARA-Markenrechten (separater Lizenzvertrag). Ein Partner kann mehrere Rollen gleichzeitig innehaben, jedoch gelten die spezifischen Regeln für jede Rolle jeweils separat.

§ 2 – Begriffsbestimmungen

Coast Partner: Affiliate-Partner der Einstiegsstufe mit Self-Onboarding. Typische Zielgruppe: Creator, Blogger, Co-Hosts, Communities. Reine Empfehlungs- und Verlinkungsfunktion.

Reef Partner: Affiliate-Partner der mittleren Stufe mit aktiver Vermittlungs- und Gästebetreuungsfunktion. Zusätzliche White-Label-Buchungsstrecke und Voucher-Ausgabe. Zugang nach Bewerbung und Qualifizierung. Typische Zielgruppe: Hotels, Hosts, DMCs, Reiseanbieter, Yachtcharter.

Deep Blue Partner: Strategischer Affiliate-Partner der höchsten Stufe. Nur auf Einladung durch ALMARA. Typische Zielgruppe: Resorts, Top-Partner, Multiplikatoren. Unterliegt zusätzlich einem Individualvertrag.

Qualifizierte Buchung: Eine über den Affiliate-Tracking-Link oder -Code des Partners abgeschlossene, bezahlte und nicht stornierte Buchung eines Endkunden für eine ALMARA-Experience, die innerhalb der gültigen Cookie-Laufzeit erfolgt.

Merchant of Record: ALMARA ist in allen Transaktionen einziger Merchant of Record. ALMARA ist ausschließlich für Preisgestaltung, Zahlungsabwicklung, Stornierungen, Rückerstattungen und steuerliche Pflichten gegenüber Endkunden verantwortlich.

White-Label-Buchungsstrecke: Eine gebrandete Buchungsoberfläche, die Reef- und Deep-Blue-Partnern zur Einbettung in ihre eigene Website oder Kommunikation zur Verfügung gestellt wird, ohne dass ALMARA als Platform sichtbar ist.

Voucher: Ein elektronisches Dokument, das alle buchungsrelevanten Informationen enthält und vom Endkunden beim Experience-Anbieter einzulösen ist. Voucher tragen das ALMARA-Branding und – bei Reef/Deep Blue – optional das Co-Branding des Partners.

Dormant-Status: Inaktiver Partnerstatus bei null qualifizierten Buchungen oder Klicks innerhalb von 12 Monaten. Tracking-Link bleibt aktiv; Support-Zugang und Provisionsanspruch auf Neubuchungen entfallen bis zur Reaktivierung.

Selbstfakturierung (Gutschrift): ALMARA stellt im Namen des Partners eine Gutschrift aus, die als Rechnungsersatz dient. [PRÜFVERMERK: Gutschriftsverfahren nach § 14 Abs. 2 UStG DE / Art. 26a MWSTG CH erfordert explizite gegenseitige Vereinbarung und besondere formale Anforderungen. Steuerrechtliche Freigabe durch Rechtsberater / Steuerberater erforderlich.]

Signature Experience: Ein gemeinsam von ALMARA und einem Deep-Blue-Partner entwickeltes Erlebnisformat, das co-kreiert wurde und beiden Parteien in definiertem Umfang zusteht.

§ 3 – Vertragsschluss und Registrierung

Coast Partner: Der Vertrag kommt durch vollständige Online-Registrierung im ALMARA Partnerportal und Bestätigung dieser AGB zustande. Eine manuelle Prüfung durch ALMARA ist nicht erforderlich, jedoch behält ALMARA sich das Recht vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder nachträglich zu beenden, wenn die Website oder der Kanal des Partners die Anforderungen gemäß § 8 (Verbotene Kanäle) nicht erfüllt.

Reef Partner: Der Vertrag kommt durch schriftliche Bewerbung des Partners, Prüfung und Qualifizierung durch ALMARA sowie beiderseitige Unterzeichnung des Reef-Affiliate-Vertrags (inkl. dieser AGB und Appendix D White-Label) zustande.

Deep Blue Partner: Der Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Einladung durch ALMARA und Unterzeichnung des Individualvertrags gemäß § 15 zustande.

Der Partner verpflichtet sich, alle Angaben im Registrierungsformular und im Partnerportal jederzeit vollständig und aktuell zu halten. Mitgeteilte Änderungen gelten ab Eingang. ALMARA darf Mitteilungen an die hinterlegte E-Mail-Adresse senden; der Partner gilt als informiert, auch wenn die Adresse nicht mehr aktuell ist.

§ 4 – Upgrade und Abstieg

Aufstieg Coast → Reef

Automatisch nach Nachweis von 20 oder mehr qualifizierten Buchungen innerhalb von 12 Monaten; oder auf schriftliche Empfehlung durch ALMARA unabhängig von der Buchungszahl. ALMARA informiert den Partner schriftlich über den Aufstieg; der Reef-Vertrag ist innerhalb von 30 Tagen zu unterzeichnen.

Aufstieg Reef → Deep Blue

Ausschließlich auf schriftliche Einladung durch ALMARA. Ein Rechtsanspruch auf Aufstieg besteht nicht.

Abstieg Reef → Coast

Bei weniger als EUR/CHF 5.000 Buchungsvolumen innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten, nach schriftlicher Vorankündigung mit vier (4) Wochen Frist. White-Label-Zugang und Reef-Provision enden mit Ablauf der Frist. Bereits angefallene Provisionen werden nach den Reef-Konditionen ausgezahlt. [PRÜFVERMERK: Zu prüfen, ob Abstiegskriterium als einseitige Änderung in AGB-Form zulässig ist oder ob Reef-Partnervertrag individuelle Vereinbarung erfordert.]

Abstieg Coast → Dormant

Bei null qualifizierten Buchungen innerhalb von 12 Monaten wird der Coast-Account automatisch in den Dormant-Status versetzt. Der Tracking-Link bleibt aktiv; aktiver Support-Zugang und neue Marketingmaterialien entfallen. Reaktivierung ist auf formlosen schriftlichen Antrag möglich.

§ 5 – Vergütung und Provisionsstaffelung

Berechnungsbasis

Alle Provisionen werden auf den Netto-Buchungswert berechnet, d.h. den tatsächlich bezahlten Endkundenpreis exklusive Mehrwertsteuer, exklusive stornierter Buchungen und exklusive Rückerstattungen. [PRÜFVERMERK: Netto/Brutto-Behandlung und MwSt.-Systematik ist nach anwendbarem Recht zu prüfen: CH: MWSTG, DE: UStG, AT: UStG. Insbesondere: Fällt die Provision des Partners unter das Reverse-Charge-Verfahren?]

Coast – Provisionsstaffel

Basisrate: 8 % des Netto-Buchungswerts. Level 2: 10 % ab 5 qualifizierten Buchungen pro Kalenderquartal. Level 3: 12 % ab 15 qualifizierten Buchungen pro Kalenderquartal. Die höhere Staffelstufe gilt jeweils ab dem Tag des Erreichens der Schwelle für alle weiteren Buchungen desselben Quartals; sie gilt nicht rückwirkend. Zu Beginn eines neuen Kalenderquartals startet die Zählung neu.

Reef – Provisionsstaffel

Basisrate: 10 % des Netto-Buchungswerts. Level 2: 12 % ab EUR/CHF 10.000 Buchungsvolumen pro Kalenderquartal. Level 3: 15 % ab EUR/CHF 30.000 Buchungsvolumen pro Kalenderquartal. Folgebuchungen: Volle Provision auf alle qualifizierten Buchungen desselben Endkunden innerhalb der 365-tägigen Cookie-Laufzeit (nicht nur Erstbuchung).

Deep Blue – Vergütung

Vergütung nach Individualvereinbarung im Deep-Blue-Vertrag gemäß § 15. Mindeststandard: nicht unter dem Reef-Niveau zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Mögliche Modelle: Revenue Share, Pauschale oder hybride Vergütung.

Ausgeschlossene Buchungen

Von der Provisionszahlung ausgeschlossen sind: (a) Buchungen, bei denen Stornierung, Rückgabe oder Rückerstattung eingeleitet wurde; (b) Buchungen, die nicht korrekt über den Tracking-Link oder -Code erfasst wurden, weil der Partner die Link-Anforderungen nicht eingehalten hat; (c) Buchungen gemäß § 9 (Anti-Self-Referral); (d) Buchungen über verbotene Kanäle gemäß § 8.

§ 6 – Cookie-Laufzeit und Tracking

Die Attribution einer Buchung zum Partner erfolgt über den im Partnerportal bereitgestellten individuellen Tracking-Link oder Referral-Code. Die Cookie-Laufzeit beträgt: Coast: 90 Tage ab erstem Klick. Reef: 365 Tage ab erstem Klick. Deep Blue: Permanente Account-Zuordnung ohne Cookie-Abhängigkeit.

Bei Mehrfachattribution (Endkunde hat Links mehrerer Partner genutzt) gilt das Last-Click-Prinzip: Es zählt der zuletzt verwendete Tracking-Link oder -Code vor der Buchung.

Folgebuchung nach Ablauf der Cookie-Laufzeit: 50 % der Standardprovision, wenn der Partner nachweislich den Erstkontakt hergestellt hat und dies innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung schriftlich bei ALMARA meldet. ALMARA entscheidet nach billigem Ermessen über die Anerkennung. [PRÜFVERMERK: Die manuelle Meldung und Ermessensentscheidung ist streitanfällig; zu prüfen, ob ein objektivierbares Verfahren (z.B. Last-Click mit verzögertem Attribution-Fenster) vorzuziehen ist.]

Manipulationen des Tracking-Systems (selbst generierte Klicks, automatisierte Zugriffe, Missbrauch von Referral-Codes, künstliche Erhöhung von Buchungswerten) berechtigen ALMARA zur sofortigen Sperrung des Accounts, zur außerordentlichen Kündigung und zur Rückforderung bereits ausgezahlter Provisionen. ALMARA kann die Beweislast auf den Partner umkehren, wenn technische Anomalien im Tracking vorliegen. [PRÜFVERMERK: Beweislastumkehr in AGB-Form prüfen – möglicherweise in individuell vereinbarten Reef-/Deep-Blue-Verträgen robuster.]

[PRÜFVERMERK – DSGVO/DSG: Cookie-Tracking auf almara.life erfordert informierte Einwilligung der Endnutzer (Cookie-Banner). Die Cookie-Laufzeiten müssen in der Datenschutzerklärung von ALMARA sowie in der Einwilligungslogik abgebildet sein. Rechtsberater soll prüfen: Reicht Legitimate Interest (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder ist Opt-in (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) erforderlich? Schweizer DSG: analoge Prüfung nach Art. 6 DSG n.F.]

§ 7 – White-Label und Voucher (Reef und Deep Blue)

ALMARA gewährt Reef-Partnern eine nicht-übertragbare, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der White-Label-Buchungsstrecke ausschließlich für die Vermittlung von ALMARA-Experiences im Rahmen des Reef-Verhältnisses. Die Lizenz endet automatisch mit Beendigung des Reef-Status.

Das White-Label-Interface darf nicht eigenständig als eigene Buchungsplattform vermarktet werden. Eine Darstellung gegenüber Endkunden, als sei die Buchungsmöglichkeit eine eigene Leistung des Partners ohne ALMARA-Bezug, ist unzulässig. Ein Mindestmaß an ALMARA-Kennzeichnung ist gewährleistet zu halten; Details regelt Appendix D.

Voucher-Ausgabe: Der Partner ist für die korrekte Ausgabe von Voucher-PDFs an Endkunden verantwortlich. Bei fehlerhafter Ausstellung (falsches Datum, falsche Experience, technischer Fehler) haftet der Partner gegenüber ALMARA für daraus entstandene Schäden (Rückerstattungskosten, Reputationsschäden, Folgekosten). [PRÜFVERMERK: Reichweite des Haftungsausschlusses bei White-Label-Voucher-Fehlern prüfen. Insbesondere: Haftet ALMARA gegenüber dem Endkunden dennoch als Merchant of Record? Regresskette ALMARA → Reef-Partner ist zu definieren.]

ALMARA ist berechtigt, technische Änderungen an der White-Label-Buchungsstrecke und den Voucher-Vorlagen mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen vorzunehmen. Bei sicherheitsrelevanten Änderungen ist keine Frist erforderlich.

Deep Blue Partner erhalten zusätzlich Co-Branding-Möglichkeiten gemäß Individualvertrag und Appendix D.

§ 8 – Verbotene Kanäle und Praktiken

Dem Partner ist untersagt: (a) PPC/SEA-Gebote auf ALMARA-Markenbegriffe (ALMARA, almara.life, ALMARA Network, Coast, Reef, Deep Blue sowie Varianten und Schreibfehler davon) oder auf Begriffe, die ALMARA-Erlebnisse spezifisch beschreiben; (b) Nutzung von Coupon-Websites, Cashback-Plattformen oder ähnlichen Rabattportalen als Distributionskanal; (c) Verwendung von ALMARA-Trademarks in Domännamen, Sub-Domänen oder Social-Media-Handles; (d) Irreführende Darstellung der Partnerschaft (z.B. als exklusiver Reseller, offizieller Vertriebspartner ohne entsprechende Vereinbarung); (e) Subaffiliierung – Weitergabe von Tracking-Links an Dritte zum Zweck der Provisionsaufteilung – ohne schriftliche Genehmigung durch ALMARA; (f) Verwendung eines „Code-enthüllen“-Mechanismus oder teilmaskierter Gutscheincodes auf Drittplattformen.

Eine Website gilt insbesondere als verbotener Kanal, wenn mehr als 30 % ihrer ausgehenden Links Nutzer zu Händler- oder Produktseiten mit Rabattcodes oder Aktionsangeboten weiterleiten, oder wenn ihre primäre Inhaltsorganisation auf Rabatten, Deals oder Ersparnissen basiert.

ALMARA ist berechtigt, auf Anfrage eine repräsentative Probe der Inhalte des Partners (Website, Social-Media-Kanäle) zu verlangen. Der Partner hat diese innerhalb von 5 Werktagen bereitzustellen. Verstovß gegen diesen Abschnitt berechtigt ALMARA zur sofortigen Einbehaltung offener Provisionen und außerordentlichen Kündigung.

§ 9 – Anti-Self-Referral und Interessenkonflikte

Von der Provisionszahlung ausgeschlossen sind Buchungen durch: (a) den Partner selbst; (b) Mitarbeitende des Partners oder mit dem Partner verbundene Unternehmen im Sinne der anwendbaren gesellschaftsrechtlichen Vorschriften; (c) Familienmitglieder und Lebenspartner des Partners; (d) juristische oder natürliche Personen, die nachweislich im Auftrag oder im Interesse des Partners handeln. [PRÜFVERMERK: Reichweite des Begriffs „verbundene Personen“ nach anwendbarem Recht prüfen – DE: § 15 AktG, CH: OR Art. 663e, AT: § 228 UGB – und ob eine AGB-mäßige Fassung ausreicht oder ob eine konkretere Formulierung notwendig ist.]

Partner, die gleichzeitig als Experience-Anbieter (Operator) bei ALMARA registriert sind, erhalten keine Affiliate-Provision auf Buchungen der von ihnen betriebenen Experience. Diese Abgrenzung gilt auch für verbundene Unternehmen und Personen im Sinne von Absatz 1.

Buchungen gemäß Absatz 1 führen nach Feststellung durch ALMARA zur Rückforderung bereits ausgezahlter Provision für die betroffenen Buchungen sowie – bei wiederholtem Verstoß – zur außerordentlichen Kündigung.

§ 10 – Auszahlung und Selbstfakturierung

Auszahlungsrhythmus: monatlich, bis zum 15. des Folgemonats für abgeschlossene und nicht stornierte qualifizierte Buchungen des Vormonats. Voraussetzung ist ein gültiges Stripe-Connect-Express-Konto des Partners gemäß den Allgemeinen Partner-AGB § 5.

Mindestausschüttung: EUR/CHF 50. Beträge darunter werden auf den Folgemonat vorgetragen und kumuliert, bis der Mindestbetrag erreicht ist. Bei Vertragsbeendigung werden kumulierte Beträge bei der Schlussabrechnung ausgezahlt, sofern keine Einbehaltungsgründe vorliegen.

Währung: EUR oder CHF nach Partnerstandort gemäß Registrierungsangaben. Wechselkurs bei abweichender Buchungswährung: Referenzkurs der EZB (DE/AT/EU) oder SNB (CH) am Auszahlungstag.

Selbstfakturierung (Gutschriftsverfahren)

ALMARA stellt im Namen des Partners monatlich eine Gutschrift aus, die als Rechnungsersatz dient und alle für die steuerliche Dokumentation notwendigen Angaben enthält. Der Partner erteilt mit Vertragsschluss sein Einverständnis mit dem Gutschriftsverfahren. [PRÜFVERMERK: Das Gutschriftsverfahren nach § 14 Abs. 2 UStG DE / Art. 26a MWSTG CH erfordert: (1) ausdrückliche gegenseitige Vereinbarung, (2) Pflicht des Leistungsempfängers (ALMARA) zur Ausstellung, (3) spezifische Pflichtangaben auf der Gutschrift, (4) Widerspruchsrecht des Partners. Steuerberater und Rechtsberater müssen die Umsetzung freigeben. Insbesondere ist zu klären, ob Gutschriften an Partner in verschiedenen Ländern (DE, AT, CH, IT, ES) jeweils landesspezifischen Anforderungen genügen müssen.]

ALMARA ist berechtigt, freiüberzahlte Provisionen (z.B. durch nachträgliche Stornierung einer Buchung) mit künftigen Auszahlungen zu verrechnen. Bei Vertragsbeendigung ist die Rückforderung innerhalb von 60 Tagen nach Schlussabrechnung möglich.

§ 11 – Merchant of Record und Haftungsabgrenzung

ALMARA ist in allen Stufen alleiniger Merchant of Record. ALMARA ist ausschließlich verantwortlich für: Preisgestaltung der Erlebnisse, Zahlungsabwicklung mit dem Endkunden, Ausstellung von Buchungsbestätigungen und Vouchers, Stornierungen und Rückerstattungen, Kreditkarten-Chargebacks sowie steuerliche Pflichten gegenüber dem Endkunden.

Der Affiliate-Partner erbringt keine Erlebnisleistung und schließt keine Buchungsverträge im Namen oder Auftrag von ALMARA ab. Der Partner handelt als unabhängiger Unternehmer, nicht als Beauftragter oder Erfüllungsgehilfe von ALMARA.

Der Partner haftet gegenüber ALMARA für Schäden, die aus falschen, irreführenden oder unautorisierten Aussagen des Partners über ALMARA-Erlebnisse, Preise oder die Natur der Partnerschaft entstehen. Der Partner stellt ALMARA von Ansprüchen Dritter frei, die auf solchen Aussagen beruhen.

Die Haftungsbeschränkungen der Allgemeinen Partner-AGB § 12 gelten entsprechend. Die Gesamthaftung von ALMARA gegenüber dem Affiliate-Partner aus diesem Verhältnis ist auf die in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis an den Partner ausgezahlten Provisionen begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

§ 12 – Markennutzung

ALMARA gewährt dem Partner eine nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der Marke ALMARA und bereitgestellter Marketingmaterialien ausschließlich für Zwecke der Vermittlung gemäß diesen AGB. Die Nutzungsrechte an den Stufenbezeichnungen Coast, Reef und Deep Blue sind auf die jeweils aktive Stufe des Partners beschränkt. [PRÜFVERMERK: Markenrechtlichen Schutz für Coast, Reef, Deep Blue als Marken bei den zuständigen Ämtern (DPMA, IGE, EUIPO) prüfen und ggf. Anmeldung veranlassen, bevor die Bezeichnungen öffentlich verwendet werden.]

Eigene Werbematerialien des Partners mit ALMARA-Branding bedürfen der vorherigen schriftlichen Freigabe durch ALMARA (E-Mail an partner@almara.life genügt). ALMARA stellt im Partnerportal ein Basis-Marketingpaket (Texte, Bilder, Referral-Links, Badges) zur Verfügung.

Die detaillierten Markennutzungsrichtlinien sind in Appendix C geregelt und gelten als Bestandteil dieser AGB.

§ 13 – Datenschutz und DSGVO/DSG

Der Affiliate-Partner ist eigenständiger Verantwortlicher für Personendaten seiner Nutzer und Webseiten-Besucher im Sinne der anwendbaren Datenschutzgesetze (DSGVO, Schweizer DSG, österreichisches DSG). ALMARA verarbeitet Tracking-Daten (Klicks, Buchungen, Provisionsdaten) zur Durchführung des Affiliate-Programms. [PRÜFVERMERK: Rechtsgrundlage für ALMARA’s Tracking-Datenverarbeitung prüfen: Legitimate Interest (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) bei Coast-Partnern; bei Reef/Deep Blue als Vertragsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Schweizer DSG: analoge Prüfung. Einwilligung (Opt-in) sollte nur dann erforderlich sein, wenn LI nicht ausreicht.]

Der Partner ist verpflichtet, seine Nutzer über das Affiliate-Tracking auf ALMARA transparent zu informieren (z.B. in seiner Datenschutzerklärung und/oder seinem Impressum). Mindestinhalt: Hinweis, dass beim Klick auf ALMARA-Links ein Tracking-Cookie gesetzt wird, Angabe der Cookie-Laufzeit und Hinweis auf die ALMARA-Datenschutzerklärung.

Der Partner darf keine eigene Sammlung, Speicherung oder Weitergabe von Gästedaten aus ALMARA-Buchungen vornehmen. Technischer Zugang zu Buchungsdaten Dritter über die White-Label-Strecke ist ausschließlich für Zwecke der Voucher-Ausgabe zu nutzen.

[PRÜFVERMERK – AVV Reef-Partner: Da Reef-Partner über die White-Label-Buchungsstrecke potenziell Zugang zu buchungsbezogenen Gästedaten (Name, E-Mail, gebuchte Experience) erhalten könnten, ist zu prüfen, ob zwischen ALMARA und Reef-Partnern ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist. Falls ja: AVV als Appendix D oder eigenes Dokument; Anforderungen definieren.]

§ 14 – Laufzeit, Kündigung und Dormant-Status

Coast-Vertrag: Läuft auf unbestimmte Zeit. Kündigung durch den Partner: formlos, mit sofortiger Wirkung. Kündigung durch ALMARA: 30 Tage schriftliche Vorankündigung; bei schwerwiegenden Verstößen (Anti-Self-Referral, Markenmissbrauch, verbotene Kanäle) fristlos.

Reef-Vertrag: Läuft auf unbestimmte Zeit. Kündigung durch den Partner: 30 Tage schriftlich. Kündigung durch ALMARA: 30 Tage schriftlich; fristlos bei schwerwiegenden Verstößen.

Deep-Blue-Vertrag: Laufzeit und Kündigungsbedingungen sind im Individualvertrag gemäß § 15 geregelt. [PRÜFVERMERK: Empfohlene Mindestlaufzeit Deep Blue: 12 Monate beiderseitig bindend, da erhebliche Investitionen (Signature-Experience-Entwicklung, Co-Branding) vorausgehen. Entsprechende Regelung in Individualvertrag aufnehmen.]

Folgen der Kündigung: Sofortige Einstellung aller ALMARA-Links, Badges und White-Label-Elemente auf den Seiten des Partners. Offene, noch nicht ausgezahlte Provisionen für vor Kündigungszugang qualifizierte Buchungen werden nach Ablauf der Stornierungsfrist der jeweiligen Buchungen ausgezahlt, sofern kein Einbehaltungsgrund vorliegt. [PRÜFVERMERK: Stornierungsfrist für Buchungen (exakte Anzahl Tage nach Erlebnis) in Abstimmung mit dem Experience-Partner-Vertrag definieren.]

Dormant-Status: Bei 12-monatiger Inaktivität (null qualifizierte Buchungen und null Klicks) wird Coast-Account automatisch in Dormant-Status versetzt (s. § 4.4). Reaktivierung auf formloser schriftlicher Antrag möglich.

§ 15 – Deep Blue – Individualvertrag und Vorrang

Deep-Blue-Partner unterliegen einem separaten Individualvertrag, der diese AGB als Grundlage verwendet. Bei Widerspruch zwischen dem Individualvertrag und diesen AGB geht der Individualvertrag vor.

Der Individualvertrag regelt mindestens: spezifische Vergütungsmodelle, Laufzeit und Kündigung, Co-Branding-Rechte und -Pflichten, Signature-Experience-Entwicklung (Rechte, Pflichten, Nutzungsrechte), NDA-Klausel für gemeinsam entwickelte Konzepte und Inhalte.

Co-kreierte Inhalte und Signature Experiences: ALMARA erhält ein dauerhaftes, nicht-exklusives, weltweites Nutzungsrecht an gemeinsam entwickelten Inhalten und Erlebniskonzepten. Der Deep-Blue-Partner behält das Urheberrecht. Die wirtschaftliche Verwertung ist im Individualvertrag zu regeln.

NDA: Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Deep-Blue-Zusammenarbeit ausgetauschten Geschäftsgeheimnisse, Konzepte und strategischen Informationen. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Laufzeit des Individualvertrags und fünf (5) Jahre nach dessen Beendigung.

§ 16 – Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht

[PRÜFVERMERK: Das anwendbare Recht ist durch den Rechtsberater zu bestimmen. Optionen: (a) Deutsches Recht (wenn ALMARA-Vertragspartner Ubu Beteiligungs GmbH / ALMARA Life GmbH DE), (b) Schweizer Recht (wenn ALMARA AG CH), (c) gespaltene Rechtswahlklausel je nach Sitz des Partners. Empfehlung: Ein einheitliches anwendbares Recht ist operativ einfacher; Schweizer OR ist für internationale B2B-Verträge häufig bevorzugt. Bis zur Klärung: Platzhalter – anwendbares Recht ist das Recht des Landes, in dem die ALMARA-Vertragsgesellschaft ihren Sitz hat.]

Gerichtsstand

[PRÜFVERMERK: Analog zum anwendbaren Recht zu klären. Bei deutschem Recht: Berlin oder Potsdam nach Wahl von ALMARA. Bei Schweizer Recht: Zürich oder Zug. Hinweis: Für internationale B2B-Verträge kann eine Schiedsklausel (z.B. ICC oder Swiss Rules) sinnvoller sein als staatliche Gerichtsbarkeit.]

Unabhängiger Auftragnehmer

Der Affiliate-Partner und ALMARA sind unabhängige Vertragsparteien. Diese AGB begründen keine Gesellschaft, kein Joint Venture, kein Arbeits- oder Agenturverhältnis. Der Partner hat keine Vollmacht, Angebote anzunehmen oder Erklärungen im Namen von ALMARA abzugeben.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Sprache

Maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen ausschließlich der Verständniserleichterung; im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung.

Kontakt

Rechtliche Anfragen: legal@almara.life. Operative Anfragen: partner@almara.life.

Appendix A – Stufenmatrix & Vergütungsplan

[PRÜFVERMERK: Die konkreten Beträge (CHF/EUR-Schwellen, Provisionssätze) sind vor Veröffentlichung mit dem Rechtsberater und dem Geschäftsführungsabzustimmen und zu finalisieren. Platzhalter sind mit [Betrag] gekennzeichnet.]

Coast

Zielgruppe: Creator, Blogger, Co-Hosts, Communities, Micro-Influencer

Provision Basis: 8 % des Netto-Buchungswerts

Level 2: 10 % ab 5 qualifizierten Buchungen pro Kalenderquartal

Level 3: 12 % ab 15 qualifizierten Buchungen pro Kalenderquartal

Cookie-Laufzeit: 90 Tage

White-Label: Nein

Mindestausschüttung: EUR/CHF 50

Reef

Zielgruppe: Hotels, Hosts, DMCs, Reiseanbieter, Yachtcharter, Concierge-Dienste

Provision Basis: 10 % des Netto-Buchungswerts

Level 2: 12 % ab EUR/CHF 10.000 Buchungsvolumen pro Kalenderquartal

Level 3: 15 % ab EUR/CHF 30.000 Buchungsvolumen pro Kalenderquartal

Cookie-Laufzeit: 365 Tage (inkl. Folgebuchungen desselben Gastes)

White-Label: Ja

Mindestausschüttung: EUR/CHF 50

Deep Blue

Zielgruppe: Resorts, Top-Partner, strategische Multiplikatoren

Provision Basis: Individualvereinbarung (mind. Reef-Niveau)

Level 2: Möglich: Revenue Share, Pauschale, hybride Vergütung

Level 3: Signature-Experience-Beteiligung nach Individualvertrag

Cookie-Laufzeit: Dauerhaft (Account-Zuordnung)

White-Label: Ja

Mindestausschüttung: Vertraglich

Appendix B – Technische Anforderungen

Tracking-Links

Der Partner darf ausschließlich Tracking-Links verwenden, die über das ALMARA Partnerportal generiert wurden. Selbst erstellte oder modifizierte Links werden nicht für die Provisionszahlung berücksichtigt. Links müssen ungekürzt und ohne Redirect-Verschleierung verwendet werden.

White-Label-Integration (Reef / Deep Blue)

Die White-Label-Buchungsstrecke wird per iFrame oder API-Integration eingebunden. Technische Dokumentation wird im Partnerportal bereitgestellt. Der Partner ist verantwortlich für korrekte technische Implementierung, HTTPS-Verschlüsselung und regelmäßige Tests der Funktionsfähigkeit. [PRÜFVERMERK: Technische Anforderungen sind mit dem Entwicklungsteam zu konkretisieren bevor diese AGB in Kraft treten.]

Dashboard & Reporting

Das Partnerportal stellt Echtzeit-Berichte zu Klicks, Buchungen, Provisionen und Auszahlungen bereit. Der Partner ist verpflichtet, Abweichungen innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung der monatlichen Abrechnung schriftlich zu rügen.

Appendix C – Logo- und Markennutzungsrichtlinien

[PRÜFVERMERK: Die vollständigen Brand Guidelines sind als separates Dokument zu entwickeln und hier per Referenz einzubeziehen. Dieser Appendix enthält bis zur Fertigstellung der Brand Guidelines die wesentlichen Verbote und Anforderungen als Mindeststandard.]

[Erforderlich] Verwendung ausschließlich der im Partnerportal bereitgestellten aktuellen Logoversionen.

[Erforderlich] Schreibweise der Marke: „ALMARA“ in Versal-Satz. Stufenbezeichnungen: „Coast“, „Reef“, „Deep Blue“ mit Großschreibung des Anfangsbuchstabens.

[Verboten] Veränderung von Logo, Farben, Proportionen oder Schriftzug ohne Freigabe.

[Verboten] Verwendung in einem Kontext, der ALMARA mit illegalen, anstößigen oder markenschädigenden Inhalten in Verbindung bringt.

[Verboten] Verwendung von ALMARA-Trademarks in Domain-Namen, Sub-Domain-Namen oder Social-Media-Handles ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung.

[Verboten] Nachahmung des ALMARA-Designs auf eigenen Plattformen in einer Weise, die Endkunden über die Identität der Plattform irreführen könnte.

Appendix D – White-Label-Nutzungsbedingungen (Reef & Deep Blue)

[PRÜFVERMERK: Dieser Appendix gilt nur für Reef- und Deep-Blue-Partner und ist Bestandteil des Reef-Vertrags bzw. des Deep-Blue-Individualvertrags. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein gesonderter AVV gemäß Art. 28 DSGVO als weiterer Appendix erforderlich ist.]

Lizenzumfang

ALMARA gewährt dem Reef- oder Deep-Blue-Partner eine nicht-übertragbare, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der White-Label-Buchungsstrecke und Voucher-Vorlagen ausschließlich für die Vermittlung von ALMARA-Experiences an Endkunden.

Kennzeichnungspflicht

Die White-Label-Strecke muss mindestens einen sichtbaren Hinweis auf ALMARA als Buchungsplattform enthalten (z.B. „Powered by ALMARA“ oder „Buchung über ALMARA“). Die genaue Ausgestaltung ist mit ALMARA abzustimmen. Eine vollständige Verbergung von ALMARA gegenüber Endkunden ist unzulässig.

Datenschutz bei White-Label

Der Partner darf über die White-Label-Strecke übermittelte Endkundendaten ausschließlich für die Zwecke der Voucher-Ausgabe und des Buchungsmanagements verwenden. Eine Nutzung zu eigenen Marketing-, Analyse- oder Profilierungszwecken ist ohne explizite gesonderte Einwilligung des Endkunden untersagt. [PRÜFVERMERK: AVV-Pflicht gemäß Art. 28 DSGVO prüfen. Bei Bejahung: Muster-AVV als separater Appendix D2 anhängen.]

Haftung bei Voucher-Fehlern

Der Partner ist verpflichtet, ausgestellte Vouchers vor Übergabe an Endkunden auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen (Experience-Bezeichnung, Datum, Treffpunkt). Bei nachgewiesenem Fehler durch den Partner haftet der Partner für direkte Schäden von ALMARA (Rückerstattungskosten, Nachbuchungskosten). Indirekte Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Beendigung des White-Label-Zugangs

Mit Beendigung des Reef- oder Deep-Blue-Status endet die White-Label-Lizenz sofort. Der Partner ist verpflichtet, die White-Label-Strecke innerhalb von 48 Stunden aus allen öffentlichen Auftritten zu entfernen.

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